S t i f t z w e r g e
Diese Website verwendet Cookies. Durch die fortgesetzte Nutzung stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu.

Rahmenbedingungen

Der Name der Spielgruppe lautet Eltern-Kind-Initiative Stiftzwerge e.V.. Der Verein wird vom Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München gefördert.

Kontaktinformationen

Adresse:  Eltern-Kind-Initiative Stiftzwerge e.V. Damenstift am Luitpoldpark
              Parzivalstrasse 63
              80804 München

E-Mailadresse: mail@stiftzwerge.de

Homepage: www.stiftzwerge.de



Kinder

Bei den Stiftzwergen aufgenommen werden Kinder, die 2 Jahre alt sind oder bis zum Ende des Kalenderjahres 2 Jahre alt werden. Die Gruppe umfasst meist um die 10 Kinder, maximal 12. Das Stiftzwergejahr beginnt am 01. September und endet am 31. August bzw. mit dem Eintritt in den Kindergarten.

Die Spielgruppe bildet sich jedes Jahr im September neu, da die Kinder des vorangegangenen Jahres in den Kindergarten wechseln und damit aus der Spielgruppe ausscheiden. Soweit Plätze frei werden, können aber das ganze Jahr über neue Kinder aufgenommen werden. Geschwisterkinder haben ein vorrangiges Recht auf einen Platz. Interessierte Eltern bewerben sich schriftlich. Ende Mai findet eine Informations-veranstaltung statt. Ein Schnuppertag kann individuell vereinbart werden. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet das Personal gemeinsam mit einem Gremium aus den Inhabern der Ämter 1. Vorstand, 2. Vorstand und Neubewerbungen.

Soll ein Kind aufgenommen werden, treten grundsätzlich beide Erziehungsberechtigten dem Verein bei und erkennen schriftlich die vom Verein festgelegten verbindlichen Rahmenbedingungen an. Sofern nur ein Erziehungsberechtigter beitritt, ist durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung sicherzustellen, dass ein ggf. vorhandener zweiter Erziehungsberechtigter der Aufnahme des Kindes in die Eltern-Kind-Initiative zustimmt.

Es besteht eine beidseitige vierwöchige Probezeit, die beginnt, sobald das Kind erstmals in der Spielgruppe betreut wird. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme eines Kindes liegt bei den Betreuungspersonen. Wird ein Kind nicht endgültig aufgenommen, teilt der Vorstand dies den Erziehungsberechtigten schriftlich mit. Ebenso können die Erziehungsberechtigten während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären, dass ihr Kind aus der Spielgruppe ausscheidet. Sollte ein Kind während der Probezeit ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat als Verwaltungskostenanteil einbehalten.

Bei Austritt während des Stiftzwergejahres gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende. Eine Kündigung nach dem 15. April des laufenden Stiftzwergejahres ist nicht möglich.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr.

Es gibt keine festen Schließzeiten, diese sind von den Eltern in Absprache mit dem Personal jedes Jahr neu festzulegen.

Räumlichkeiten

Der Spielgruppe trifft sich im schönen weitläufigen Park des Damenstifts am Luitpoltpark in der Parzivalstraße, zwei Gehminuten von der U-bahnstation Scheidplatz entfernt. Es steht normalerweise ein großer Saal des Damenstifts für die Kinder zur Verfügung, der bei schlechter Wetterlage genutzt werden kann. Momentan wird darauf aber auf rund von noch bestehenden Corona-beschränkungen verzichtet.

Essen und Getränke

Die Brotzeit für alle Kinder wird von dem Hintergrund diensthabenden Elternteil mitgebracht. Die Art der Brotzeit legen die Eltern bei den Mitgliederversammlungen fest. Für das Vorhandensein von Getränken sorgt der Einkaufsdienst.

Personal

Das Fachpersonal setzt sich derzeit aus zwei Mitarbeiterinnen zusammen. Sie sind zwei engagierte und liebevolle Mitarbeiterinnen, die an allen drei Tagen gemeinsam die Kinder betreuen. Für Krankheitsfälle gibt es einen sogenannten Hintergrunddienst, der von den Eltern zu leisten ist. Dieser bringt zudem eine Brotzeit für alle Kinder mit und richtet sie her. Jeweils ein Elternteil hat somit etwa alle 8 Wochen einen Elterndienst und etwa alle 4 Wochen einen Hintergrunddienst abzuleisten.

Aufgaben und Rolle der Eltern

Die Stiftzwerge e.V. ist eine Elterninitiative, das heißt, dass Eltern ihre Erziehungsvorstellungen einbringen und gemeinsam mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen ihr Konzept für das Zusammensein mit den Kindern entwickeln können. Das erfordert einerseits Engagement, Arbeit und Zeitaufwand, aber es entsteht andererseits auch Entlastungspotential für Eltern und Kinder: Eltern erleben Freundschaften, sie haben die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die Elterninitiative arbeitet mit dem Stadtjugendamt zusammen, das die Eltern berät und unterstützt. Zudem übernimmt das Stadtjugendamt 60% der anfallenden Personalkosten.

Zentrale Aufgaben der Stiftzwergeeltern sind:

Die Eltern zahlen die von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge ab dem 1. des Monats, in dem ihr Kind erstmals in der Spielgruppe betreut wird, bis zum Ende des Monats, in dem das Kind aus der Spielgruppe ausscheidet. Die gesamte Elternschaft hat regelmäßig Elterndienste abzuleisten (s. Punkt "Personal"), wobei sie das Fachpersonal bei der Betreuung der Kinder und der Organisation des Vormittags zu unterstützen hat. Der Hintergrunddienst springt im Krankheitsfall ein und bringt die Brotzeit mit.

Jedes Elternpaar übernimmt für das gesamte Stiftzwergejahr zudem eines der zwölf Ämter:

  • Vorstand
  • 2. Vorstand (Finanzvorstand)
  • Protokollführung
  • Einkauf und Kassendienst
  • Kontakt KKT und Pflege der Homepage
  • Neubewerbungen
  • Veranstaltungsorganisation
  • Dienstplanerstellung
  • Zusammenarbeit und Kontakt Damenstift
  • Gerätewart und Kassenprüfung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
  • Waschdienst

Auch wenn für jedes der Ãmter ein Elternpaar zuständig ist, kann jederzeit die Mithilfe von anderen Eltern eingefordert werden. Die Eltern treten in Form des Vereins als Arbeitgeber gegenüber dem Personal auf. Diese Funktion wird in Vertretung aller Eltern vom Vorstand der Elterninitiative wahrgenommen Der Vorstand der Elterninitiative ist außerdem zuständig für alle anfallenden Verwaltungsaufgaben, außer der Lohnabrechnung. Diese ist an eine externe Firma vergeben. Es finden etwa alle 6-8 Wochen Mitgliederversammlungen statt, in denen die Eltern sowohl organisatorische Belange als auch die pädagogische Arbeit betreffende Dinge besprechen. Da die Vormittage bei fast jedem Wetter draußen stattfinden und der Aufenthalt im Freien ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzepts ist, ist eine wichtige Aufgabe der Eltern, für angemessene Kleidung der Stiftzwergekinder zu sorgen.