S t i f t z w e r g e
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Rahmenbedingungen

Der Name der Spielgruppe lautet Eltern-Kind-Initiative Stiftzwerge e.V. Der Verein wird vom Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München gefördert.

Kontaktinformationen

Eltern-Kind-Initiative Stiftzwerge e.V.
Damenstift am Luitpoldpark
Parzivalstraße 63
80804 München

E-Mail: mail@stiftzwerge.de

Kinder

Bei den Stiftzwergen aufgenommen werden Kinder, die 2 Jahre alt sind oder bis zum Ende des Kalenderjahres 2 Jahre alt werden. Die Gruppe umfasst meist um die 10 Kinder, maximal 12. Das Stiftzwergejahr beginnt am 1. September und endet am 31. August bzw. mit dem Eintritt in den Kindergarten.

Die Spielgruppe bildet sich jedes Jahr im September neu, da die Kinder des vorangegangenen Jahres in den Kindergarten wechseln und damit aus der Spielgruppe ausscheiden. Soweit Plätze frei werden, können aber das ganze Jahr über neue Kinder aufgenommen werden. Geschwisterkinder haben ein vorrangiges Recht auf einen Platz. Interessierte Eltern bewerben sich schriftlich, ein Schnuppertag kann individuell vereinbart werden. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet das Personal gemeinsam mit einem Gremium aus den Inhabern der Ämter 1. Vorstand, 2. Vorstand und Neubewerbungen.

→ Zum Ablauf der Bewerbung: Bewerbung

Soll ein Kind aufgenommen werden, treten grundsätzlich beide Erziehungsberechtigten dem Verein bei und erkennen schriftlich die vom Verein festgelegten verbindlichen Rahmenbedingungen an. Sofern nur ein Erziehungsberechtigter beitritt, ist durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung sicherzustellen, dass ein ggf. vorhandener zweiter Erziehungsberechtigter der Aufnahme des Kindes in die Eltern-Kind-Initiative zustimmt.

Es besteht eine beidseitige vierwöchige Probezeit, die beginnt, sobald das Kind erstmals in der Spielgruppe betreut wird. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme eines Kindes liegt bei den Betreuungspersonen. Wird ein Kind nicht endgültig aufgenommen, teilt der Vorstand dies den Erziehungsberechtigten schriftlich mit. Ebenso können die Erziehungsberechtigten während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gegenüber dem Vorstand erklären, dass ihr Kind aus der Spielgruppe ausscheidet. Sollte ein Kind während der Probezeit ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat als Verwaltungskostenanteil einbehalten.

Bei Austritt während des Stiftzwergejahres gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende. Eine Kündigung nach dem 15. April des laufenden Stiftzwergejahres ist nicht möglich.

Kosten

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 110 € und wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu festgelegt.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Es gibt keine festen Schließzeiten, diese werden von den Eltern in Absprache mit dem Personal jedes Jahr neu festgelegt.

Räumlichkeiten

Die Spielgruppe trifft sich im weitläufigen Park des Damenstifts am Luitpoldpark in der Parzivalstraße, zwei Gehminuten von der U-Bahn-Station Scheidplatz entfernt. Bei schlechter Wetterlage steht ein großer Saal des Damenstifts für die Kinder zur Verfügung.

Essen und Getränke

Die Brotzeit für alle Kinder wird vom diensthabenden Elternteil mitgebracht. Die Art der Brotzeit legen die Eltern bei den Mitgliederversammlungen fest. Für Getränke sorgt der Einkaufsdienst.

Personal

Das Fachpersonal besteht derzeit aus zwei Mitarbeiterinnen, die an allen drei Tagen gemeinsam die Kinder betreuen. Für Krankheitsfälle gibt es einen Hintergrunddienst, den die Eltern leisten. Dieser bringt zudem eine Brotzeit für alle Kinder mit und richtet sie her. Jeweils ein Elternteil hat somit etwa alle 8 Wochen einen Elterndienst und etwa alle 4 Wochen einen Hintergrunddienst abzuleisten.

Aufgaben und Rolle der Eltern

Die Stiftzwerge e.V. sind eine Elterninitiative — Eltern bringen ihre Erziehungsvorstellungen ein und entwickeln gemeinsam mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen das Konzept für das Zusammensein mit den Kindern. Das erfordert Engagement, Arbeit und Zeitaufwand, schafft aber auch Entlastungspotential: Eltern erleben Freundschaften und haben die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die Elterninitiative arbeitet mit dem Stadtjugendamt zusammen, das die Eltern berät und unterstützt und 60 % der anfallenden Personalkosten übernimmt.

Zentrale Aufgaben der Stiftzwergeeltern: Die Eltern zahlen die von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge ab dem 1. des Monats, in dem ihr Kind erstmals in der Spielgruppe betreut wird, bis zum Ende des Monats, in dem das Kind aus der Spielgruppe ausscheidet. Die gesamte Elternschaft leistet regelmäßig Elterndienste ab und unterstützt das Fachpersonal bei der Betreuung der Kinder und der Organisation des Vormittags. Der Hintergrunddienst springt im Krankheitsfall ein und bringt die Brotzeit mit.

Jedes Elternpaar übernimmt für das gesamte Stiftzwergejahr zudem eines der zwölf Ämter:

  • Vorstand
  • 2. Vorstand (Finanzvorstand)
  • Protokollführung
  • Einkauf und Kassendienst
  • Kontakt KKT und Pflege der Homepage
  • Neubewerbungen
  • Veranstaltungsorganisation
  • Dienstplanerstellung
  • Zusammenarbeit und Kontakt Damenstift
  • Gerätewart und Kassenprüfung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
  • Waschdienst

Auch wenn für jedes der Ämter ein Elternpaar zuständig ist, kann jederzeit die Mithilfe anderer Eltern eingefordert werden. Die Eltern treten in Form des Vereins als Arbeitgeber gegenüber dem Personal auf — diese Funktion wird in Vertretung aller Eltern vom Vorstand der Elterninitiative wahrgenommen. Der Vorstand ist außerdem zuständig für alle anfallenden Verwaltungsaufgaben, außer der an eine externe Firma vergebenen Lohnabrechnung. Es finden etwa alle 6–8 Wochen Mitgliederversammlungen statt, in denen die Eltern sowohl organisatorische als auch pädagogische Belange besprechen. Da die Vormittage bei fast jedem Wetter draußen stattfinden, ist es eine wichtige Aufgabe der Eltern, für angemessene Kleidung der Stiftzwergekinder zu sorgen.